Der für Energie zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger erklärte: „Diese Vorausschätzungen zeigen, dass die Mitgliedstaaten das Thema erneuerbare Energien überaus ernst nehmen und es sich zur Aufgabe gemacht haben, die inländische Erzeugung voranzutreiben. Dies ist ein wichtiger Meilenstein bei der Erreichung der Ziele, die in der „Europa 2020 Strategie“ festgelegt wurden. Zudem ist es ein sehr gutes Zeichen für die Umwelt, da es uns dabei helfen wird, die CO2-Emissionen zu verringern und gleichzeitig die Sicherheit der Energieversorgung zu verbessern. Auch ist es ein überaus positives Signal für unsere Wirtschaft und unsere Unternehmen. Es bietet einen Anreiz, in umweltfreundliche Technologien und die Erzeugung von erneuerbaren Energien zu investieren. Unsere Aufgabe wird es sein, allen Mitgliedstaaten dabei zu helfen, das 20 Prozent-Ziel nicht nur zu erreichen, sondern es zu übertreffen.“
Aus der Zusammenfassung geht hervor, dass 10 von 27 EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Ziele für erneuerbare Energien voraussichtlich übererfüllen und weitere 12 ihre Ziele mit inländischen Ressourcen erreichen werden. Lediglich fünf Mitgliedstaaten werden nach dem derzeitigen Stand ihre Ziele allein mithilfe von inländischen Quellen voraussichtlich nicht erreichen.
Gemäß der Richtlinie über erneuerbare Energien (2009/28/EG), müssen diejenigen Mitgliedstaaten, die ihre Ziele ihrer Ansicht nach allein mit inländischen Ressourcen nicht erreichen können, entweder Transfers von anderen Mitgliedstaaten oder von Ländern außerhalb der EU erwerben. Wie die Zusammenfassung zeigt, wird dieser Mechanismus lediglich eine untergeordnete Rolle spielen. Lediglich etwa 2 Mio. t RÖE der 2020 erforderlichen Gesamtmenge an erneuerbaren Energien werden zwischen den Mitglied- oder Drittstaaten gehandelt werden. Prozentual ausgedrückt entspricht dies weniger als 1 Prozent.
Vorrangig geht es jedoch weiterhin darum, alle Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, das vorgegebene Ziel zu erreichen oder es zu übertreffen, falls sie bereits nahe an das Ziel herangekommen sind.
Hintergrund
Die Richtlinie über erneuerbare Energien setzt anhand der Kapazitäten der Mitgliedstaaten individuelle nationale Ziele, um ihren Anteil an erneuerbaren Energien zu steigern. Die Richtlinie fordert von den Mitgliedstaaten einen Bericht, in dem darzulegen ist, ob ihre Ziele voraussichtlich aus inländischen erneuerbaren Energiequellen erreicht oder voraussichtlich übererfüllt werden, so dass sie über einen „Überschuss“ verfügen, den sie anderen Mitgliedstaaten unter Anwendung der in der Richtlinie enthaltenen „Kooperationsmechanismen“ anbieten können, oder ob sie voraussichtlich mithilfe dieser Mechanismen erneuerbare Energien statistisch gesehen „importieren“ müssen, um ihre Ziele zu erreichen.
Die Richtlinie legt für den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2020 ein EU-Gesamtziel von 20% sowie individuelle verbindliche nationale Ziele fest. Die erneuerbaren Energien umfassen Biokraftstoffe, Biomasse, Wind- und Solarenergie sowie Wasserkraft. 2007 betrug der Anteil der erneuerbaren Energien 9%. Ungefähr 63% dieses Anteils wurden aus Biomasse und biologischen Abfällen gewonnen.
Die einzelnen Berichte sowie eine kurze Zusammenfassung einschließlich einer Tabelle mit allen von den Mitgliedstaaten erreichten Ergebnissen können hier eingesehen werden:
( http://ec.europa.eu/energy/renewables/transparency_platform/transparency_platform_en.htm ).
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