Die Europäische Kommission hat heute (15.06.10) einen Vorschlag unterbreitet, mit dem gewährleistet werden soll, dass in Europa auf den Markt gebrachte Elektrofahrzeuge sicher sind und die Verbraucher nicht mit spannungsführenden Fahrzeugteilen unmittelbar in Berührung kommen können.
Diese Maßnahmen werden die Einführung von sicheren Elektrofahrzeugen vorantreiben, die sehr gut dazu geeignet sind, die CO2-Emissionen auf den europäischen Straßen zu reduzieren. Die Kommission hat heute außerdem vorgeschlagen, die Zahl der europäischen Rechtsvorschriften über die Fahrzeug-Typgenehmigung durch Abschaffung der Duplizität von EG-Richtlinien und UN/ECE-Regelungen drastisch zu senken.
Dazu sagte Vizepräsident Antonio Tajani, Kommissionsmitglied für Industrie und Unternehmen: „Elektrofahrzeuge sind eine der vielversprechendsten Technologien für einen umweltfreundlicheren Verkehr. Weil wir wissen, dass sie in allernächster Zukunft den Verbrauchern allgemein zur Verfügung stehen werden, müssen wir die Sicherheit ihrer Benutzung gewährleisten. Genau darauf zielen diese Vorschläge ab. Im Übrigen freue ich mich, dass wir den Verwaltungsaufwand verringern, indem wir die de facto bestehende Doppelbelastung der Industrie bei der Typgenehmigung abschaffen.“
Elektrofahrzeuge sicher machen
Elektrische Antriebssysteme arbeiten mit Hochspannung (500 Volt). Zweck des Vorschlags der Europäischen Kommission ist es zu gewährleisten, dass alle in Europa auf den Markt gebrachten Elektrofahrzeuge auf der Grundlage gemeinsamer Sicherheitsstandards konstruiert und die Benutzer solcher Fahrzeuge davor geschützt sind, mit hochspannungsführenden Teilen des Fahrzeugs in Berührung zu kommen.
Mit diesem Vorschlag wird die Regelung Nr. 100 der UN-Wirtschaftskommission der für Europa ((UN/ECE)) über die Genehmigung von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen, ihre Bauweise und Betriebssicherheit in das europäische Recht übernommen. Der Vorschlag wird nun an die Mitgliedstaaten weitergeleitet.
Harmonisierte Prüfanforderungen in Bezug auf die elektrische Sicherheit werden die Typgenehmigung von Elektrofahrzeugen vereinfachen, da sie die unterschiedlichen Genehmigungspraktiken einiger EU-Mitgliedstaaten ersetzen und damit den Verwaltungsaufwand für die Hersteller verringern werden.
Der Vorschlag wird es europäischen Fahrzeugherstellern auch leichter machen, ihre Elektrofahrzeuge in Drittländern zu verkaufen, die Vertragsparteien des UN/ECE-Übereinkommens von 1958 sind (z. B. Japan).
Weitere Informationen
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/automotive/competitiveness-cars21/energy-efficient/index_en.htm
Vorschlag zur Verringerung sich überschneidender Rechtsvorschriften im Automobilsektor
Mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur drastischen Vereinfachung und Verringerung der europäischen Rechtsvorschriften werden 61 verschiedene Regelungen der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN/ECE) über die Typgenehmigung von Fahrzeugen unmittelbar in das europäische Recht übernommen. Damit wird die Duplizität zwischen EG-Richtlinien und UN/ECE-Regelungen beendet. Der Vorschlag wird nun zur Genehmigung an die Mitgliedstaaten weitergeleitet.
Die nach den UN/ECE-Regelungen erteilte Typgenehmigung wird künftig als EG-Typgenehmigung gelten. Davon, dass nicht nur bei den technischen Anforderungen, sondern auch bei den Zertifizierungs- und Verwaltungsverfahren Doppelarbeit vermieden wird, werden sowohl die Industrie als auch die nationalen Behörden profitieren.
Darüber hinaus wird durch diesen Vorschlag der Marktzugang für europäische Autohersteller in den Drittländern verbessert, die Vertragsparteien des UN/ECE-Übereinkommens von 1958 sind, und somit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gefördert.
Nach dem EG-Typgenehmigungsverfahren können Autohersteller in einem Mitgliedstaat die Genehmigung für einen Fahrzeugtyp beantragen, sofern dieser den technischen Anforderungen der EU entspricht, und ihn dann ohne weitere Prüfungen EU-weit in Verkehr bringen.
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