Mit den neuen Förderrichtlinien werden wir die Anzahl der Projekte um 1200 steigern können und damit gerade jetzt, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Mittel bestmöglich für Umwelt und Wirtschaft investieren können“, so Umweltminister Niki Berlakovich.
Enthalten ist einerseits ein weiterer Schritt zur Vereinfachung der Förderungseinreichung im Sinne der Kundenfreundlichkeit: für Standard-Technologien wie Biomasse-Einzelanlagen, Solaranlagen, Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüsse kann die Förderung ab sofort nach der Umsetzung der Maßnahme beantragt werden.
Außerdem bringt der Übergang zu den neuen Förderungsbestimmungen auch eine Steigerung der Effizienz für die Umweltförderung im Inland durch ein verbessertes Kosten-Nutzen Verhältnis. So können mit den vorhandenen Mitteln mehr Projekte unterstützt werden und es bleibt sichergestellt, dass die verfügbaren Fördermittel auch für die wachsende Anzahl von Umweltschutzprojekten sinnvoll und effektiv eingesetzt werden. Die gesetzten Reformschritte schaffen die Möglichkeit zur Förderung von zusätzlichen 1.200 Projekten und tragen wesentlich dazu bei, die Umweltförderung als wichtiges Anreizinstrument für Investitionen in Gewerbe und Industrie nachhaltig und dauerhaft abzusichern.
Neu geschaffen wurden Förderungsschwerpunkte für Biomasse-Mikronetze, gewerblich genutzte Neubauten in Niedrigbauweise oder alternative Kühl- und Klimatisierungstechnologien. Im Bereich „Effiziente Energienutzung“ liegen die Schwerpunkte der Förderung in der Wärmerückgewinnung, bei prozessorientierten Maßnahmen und gebäudebezogener Haustechnik. Weiters werden besonders innovative Maßnahmen, die eine deutliche Verbesserung der Umweltsituation bewirken, mit einem Zuschlag zum Standardfördersatz belohnt.
Die neuen Förderungsrichtlinien sowie die detaillierten Förderungsbestimmungen stehen unter www.publicconsulting.at zum Download bereit.
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