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Österreich: Autos mit mehr als 160 g CO2 pro km zahlen ab sofort einen Malus (04.01.2010)

Bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA), die bei erstmaliger Zulassung von PKWs einmalig zu entrichten ist, gilt ab 1. Januar 2010 die neue Malusgrenze von 160 Gramm CO2-Emissionsausstoß pro Kilometer. Für Fahrzeuge, die über dieser Grenze liegen, erhöht sich die Steuerschuld ab Jahresbeginn um 25 Euro je Gramm/Kilometer. "Mit dieser Änderung bei der Normverbrauchsabgabe werden wir weitere Abnahmen bei den CO2-Emissionen im Straßenverkehr erzielen.

Bild: Pixelio/schauhi"Die Maßnahme hat einen wichtigen Lenkungseffekt: durch die Ökologisierung der NoVA konnten bisher die durchschnittlichen CO2-Emissionen aller Neuzulassungen im Flottendurchschnitt um 5g/km gesenkt werden", betont Umweltminister Niki Berlakovich die Bedeutung der Änderung der Malus-Grenze für noch mehr Klimaschutz im Verkehrssektor.

Die einzelnen Maßnahmen, wie die Beimischung von Biotreibstoffen, verantwortungsbewusstes Mobilitätsmanagement von Unternehmen und Gemeinden oder der Umstieg von Flotten auf alternative Antriebe zeigen zwar ihre Wirkung, dennoch ist der Verkehr der Sektor, in dem Österreich derzeit am weitesten vom Kyotoziel abweicht. Für 97% der Treibhausgasemissionen im Bereich Verkehr ist der Straßenverkehr verantwortlich. Etwas mehr als die Hälfte davon wird durch Personenverkehr verursacht.

"Jedes zweite Mal, wenn in Österreich ein Auto gestartet wird, ist es für eine Strecke von weniger als fünf Kilometer. Mir geht es nicht darum, die Mobilität einzuschränken oder zu verbieten, sondern eine bewusste und verantwortungsvolle Wahl des jeweiligen Fortbewegungsmittels", so Umweltminister Berlakovich.

Unter die NoVA-Pflicht fallen Motorräder, Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen, Kleinbusse, Campingbusse, aber auch Sonderfahrzeuge wie z. B. Quads. Mit dem Ökologisierungsgesetz 2007 wurden mit 1. Juli 2008 Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe wirksam, die darauf abzielen, den Erwerb von Fahrzeugen mit niedrigeren Schadstoffemissionen sowie mit umweltfreundlichen Antriebsmotoren zu fördern. Für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß geringer ist als 120g/km vermindert sich die NoVA um 300 Euro. Für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 180g/km war, hat sich die Steuerschuld um 25 Euro je g/km erhöht. Diese Malusgrenze wird nun per 1. Januar 2010 auf 160g/km verändert. Dies teilt das Lebensministerium abschließend mit.


Quelle: Lebensministerium


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