Neu soll neben der Energieeffizienz auch die Umweltbelastung eines Neuwagens miteinbezogen werden. Die Anhörung zur geplanten Etikette und der entsprechenden Verordnung wurde am 2. Juli 2009 gestartet und endet am 4. September 2009.
Ab 2010 soll beim Verkauf eines Neuwagens eine neue Umweltetikette zur Anwendung kommen. Sie löst die heutige Energieetikette ab und zeigt zusätzlich zu Energieverbrauch, Energieeffizienz und CO2-Ausstoss auf, wie stark der Betrieb des jeweiligen Fahrzeuges die Umwelt belastet.
Dieser Schritt geht auf die bundesrätliche Strategie "Nachhaltige Entwicklung 2002" und den Aktionsplan gegen Feinstaub des UVEK zurück. Ziel ist, den Personenwagenpark in der Schweiz zu modernisieren und künftig sowohl den Energieverbrauch als auch die Umweltbelastung zu senken
Umweltbelastung durch Luftschadstoffe, Lärm, CO2 und Treibstoffherstellung
Der am 2. Juli von Bundesrat Moritz Leuenberger in die öffentliche Anhörung geschickte Vorschlag umfasst eine Etikette, die die heute bewährten Energieeffizienzkategorien übernimmt und erweitert. Neu heissen sie "Kategorien A bis G der Umweltetikette". Neuwagen werden unter Berücksichtigung der Energieeffizienz und der Umweltbelastung in diese Kategorien eingeteilt. Fahrzeuge der Kategorie A (grün) sind besonders energieeffizient und belasten die Umwelt wenig. G-Fahrzeuge (rot) gelten als vergleichsweise ineffizient und belasten die Umwelt stark (siehe Faktenblatt 1).
Zudem wird der Umweltteil auch separat dargestellt. Dieser drückt mit einer Zahl (Umweltbelastungspunkte, UBP) und grafischen Darstellung die Umweltbelastung eines Neuwagens aus. In den UBP kommt die im Betrieb verursachte Umweltbelastung eines Personenwagens zum Ausdruck, die durch den Ausstoss von Luftschadstoffen (z.B. Feinstaub), Treibhausgasen (CO2) und den Lärm entsteht sowie durch die Herstellung des für den Betrieb nötigen Treibstoffes (siehe Faktenblatt 3).
Die Umweltbelastungspunkte werden nach der Methode der "ökologischen Knappheit" berechnet und orientieren sich an den Zielen der Schweizer Umweltpolitik (siehe Faktenblatt 2). Je weniger Umweltbelastungspunkte ein Fahrzeug aufweist, desto weniger belastet es während des Betriebs die Umwelt.
Steuerliche Differenzierung ermöglichen
Die Umweltetikette soll Käuferinnen und Käufer von Personenwagen möglichst umfassend und verständlich informieren. Zudem bildet die Etikette eine Bemessungsgrundlage für finanzielle Anreize beim Fahrzeugkauf und soll es ermöglichen, die Automobilsteuer auf Bundesebene oder die kantonalen Motorfahrzeugsteuern nach ökologischen Kriterien auszugestalten.
Bereits heute bemessen einige Kantone ihre Motorfahrzeugsteuern nach der Energieeffizienzkategorie gemäss bestehender Etikette. Die Kategorien der Umweltetikette bieten ein Instrument, die Umweltbelastung in die Steuerdifferenzierung zu integrieren. Die Etikette dient aber in erster Linie der Information während des Kaufs und muss im Verkaufsraum gut sichtbar angebracht sein.
Die Umweltetikette wird in einer neuen Umweltetiketten-Verordnung geregelt, die sich auf das Energie- und das Umweltschutzgesetz abstützt. Die neue Verordnung befindet sich bis am 4. September 2009 in der öffentlichen Anhörung. Im Frühling 2010 soll sie vom Bundesrat verabschiedet und per 1. August 2010 in Kraft gesetzt werden.
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