Was sind EU-Emissionsberechtigungen (EUAs), wer ist zum Emissionshandel verpflichtet, wie erfolgt die Zuteilung von Emissionsrechten und wie werden sie gehandelt - lesen Sie hier einen kurzen Abriss der wichtigsten Begriffe.
EU-Emissionsberechtigungen
Um ihren Verpflichtungen zur Reduzierung der Emission von Treibhausgasen aus dem Kyoto-Protokoll nachzukommen, haben die Staaten der EU 2005 das EU-Emissionshandelssystem (ETS) zum Handel der EU-Emissionszertifikate (EUA) eingeführt. Am EU-ETS können alle natürlichen und juristischen Personen teilnehmen. Beim EU-ETS handelt es sich um ein sogenanntes „Cap-and-Trade“-System.
Verpflichtung für Anlagenbetreiber
Anlagenbetreiber, die dem Handelssystem unterliegen (Anlagen mit mehr als 20 Megawatt thermisch), müssen ihre Emissionsmenge über Emissionsberechtigungen (EUA) decken. Durch ein EUA erhält der Anlagenbetreiber das Recht, eine Tonne CO2 zu emittieren. Liegen die tatsächlichen Emissionen eines Unternehmens unterhalb dieser zugewiesenen Menge, so kann das Unternehmen die EUA am Markt verkaufen, bei Fehlmengen müssen Zertifikate am Markt erworben werden.
Erwerb von CO2-Rechten
Entsprechend den nationalen Allokationsplänen werden den Anlagenbetreibern Emissionsrechte zugewiesen. Ein Teil der erforderlichen EUA muss jedoch zugekauft oder ersteigert werden. Zukünftig sollen alle Emissionsrechte versteigert werden. Neben den EUA können stattdessen auch CER an den Börsen gekauft oder verkauft werden.
Marktplätze
Verschiedene Börsen - die meisten davon sitzen in Europa - bieten Marktplätze für Emissionsrechte (EUA und CER). Erwerben kann man diese Emissionsrechte entweder am Spot-Markt oder OTC. Auch der Derivatehandel spielt bei den CO2-Rechten eine wichtige Rolle.
CO2-Derivate
CO2-Derivate ermöglichen Marktteilnehmern den Handel und die Absicherung von Risiken, die sich aus dem Handel mit Emissionsrechten ergeben, wie:
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